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   BVerwG, 30.06.2015 - 2 B 31.14   

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https://dejure.org/2015,17470
BVerwG, 30.06.2015 - 2 B 31.14 (https://dejure.org/2015,17470)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.2015 - 2 B 31.14 (https://dejure.org/2015,17470)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 2015 - 2 B 31.14 (https://dejure.org/2015,17470)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 2 DG TH, § 53 Abs 1 S 1 DG TH, § 60 Abs 2 S 1 DG TH
    Rüge unterlassener Sachaufklärung bei Verwendung tatsächlicher Feststellungen aus einem Strafbefehl

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis nach einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung

  • rewis.io

    Rüge unterlassener Sachaufklärung bei Verwendung tatsächlicher Feststellungen aus einem Strafbefehl

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ThürDG § 16 Abs. 1 S. 1; ThürDG § 66 Abs. 1
    Rechtmäßigkeit der Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis nach einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Disziplinarverfahren - und der im Strafbefehl festgestellte Sachverhalt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Thüringen, 12.11.2013 - 8 DO 537/13

    Entfernung eines Verkehrspolizisten aus dem Dienst

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2015 - 2 B 31.14
    e OVG Weimar - 12.11.2013 - AZ: OVG 8 DO 537/13.
  • BVerwG, 04.09.2008 - 2 B 61.07

    Rechtliches Gehör; vorweggenommene Beweiswürdigung; Unmittelbarkeit der

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2015 - 2 B 31.14
    Wegen des im Wortlaut angelegten Regel-Ausnahme-Verhältnisses und des systematischen Zusammenhangs mit der gerichtlichen Aufklärungspflicht nach § 53 Abs. 1 Satz 1 und § 60 Abs. 2 Satz 1 ThürDG ist für die Anwendung des § 16 Abs. 2 ThürDG nur Raum, wenn die Richtigkeit der anderweitig festgestellten Tatsachen vom Beamten im gerichtlichen Disziplinarverfahren nicht substanziiert angezweifelt wird (BVerwG, Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 - juris Rn. 39 und Beschlüsse vom 4. September 2008 - 2 B 61.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 4 Rn. 8, vom 27. Oktober 2008 - 2 B 48.08 - Rn. 3 und zuletzt vom 26. September 2014 - 2 B 14.14 - Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 14.14

    Zugrundelegung tatsächlicher Feststellungen aus einem anderen gesetzlich

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2015 - 2 B 31.14
    Wegen des im Wortlaut angelegten Regel-Ausnahme-Verhältnisses und des systematischen Zusammenhangs mit der gerichtlichen Aufklärungspflicht nach § 53 Abs. 1 Satz 1 und § 60 Abs. 2 Satz 1 ThürDG ist für die Anwendung des § 16 Abs. 2 ThürDG nur Raum, wenn die Richtigkeit der anderweitig festgestellten Tatsachen vom Beamten im gerichtlichen Disziplinarverfahren nicht substanziiert angezweifelt wird (BVerwG, Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 - juris Rn. 39 und Beschlüsse vom 4. September 2008 - 2 B 61.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 4 Rn. 8, vom 27. Oktober 2008 - 2 B 48.08 - Rn. 3 und zuletzt vom 26. September 2014 - 2 B 14.14 - Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.03.2013 - 2 B 22.12

    Disziplinargerichtsverfahren; Verfahrensmangel; Beweisantrag; Ablehnung; neues

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2015 - 2 B 31.14
    Hiermit wird dem Anliegen, divergierende Entscheidungen von Straf- und Disziplinargerichten über dieselbe Tatsachengrundlage nach Möglichkeit zu vermeiden, Rechnung getragen (BVerwG, Beschluss vom 15. März 2013 - 2 B 22.12 - NVwZ-RR 2013, 557 Rn. 14).
  • BVerwG, 27.10.2008 - 2 B 48.08

    Vorliegen eines Verfahrensfehlers wegen einer Nichtberücksichtigung einer

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2015 - 2 B 31.14
    Wegen des im Wortlaut angelegten Regel-Ausnahme-Verhältnisses und des systematischen Zusammenhangs mit der gerichtlichen Aufklärungspflicht nach § 53 Abs. 1 Satz 1 und § 60 Abs. 2 Satz 1 ThürDG ist für die Anwendung des § 16 Abs. 2 ThürDG nur Raum, wenn die Richtigkeit der anderweitig festgestellten Tatsachen vom Beamten im gerichtlichen Disziplinarverfahren nicht substanziiert angezweifelt wird (BVerwG, Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 - juris Rn. 39 und Beschlüsse vom 4. September 2008 - 2 B 61.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 4 Rn. 8, vom 27. Oktober 2008 - 2 B 48.08 - Rn. 3 und zuletzt vom 26. September 2014 - 2 B 14.14 - Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 14 LB 1/20

    Entfernung aus dem Dienst

    Erforderlich ist eine von den gerichtlich getroffenen Feststellungen abweichende Schilderung des Lebenssachverhalts, die plausibel und nicht von vornherein von der Hand zu weisen ist (BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 2 B 31.14 -, Rn. 7, juris).
  • OVG Sachsen, 11.01.2016 - 6 B 357/15

    Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung; Entfernung aus dem

    Hier kommt hinzu, dass der im Strafbefehlsverfahren festgestellte Sachverhalt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Disziplinarverfahren nach § 58 Abs. 2 SächsDG zugrunde gelegt werden kann, solange der Antragsteller keine von den gerichtlich getroffenen Feststellungen abweichende Schilderung des Lebenssachverhalts, die plausibel und nicht von vornherein von der Hand zu weisen ist, abgibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Juni 2015 - 2 B 31.14 -, juris zum inhaltsgleichen thüringischen Landesrecht).

    Der Senat hat seine frühere Rechtsprechung, wonach Polizeivollzugsbeamte bei vorsätzlichen Straftaten grundsätzlich aus dem Dienst zu entfernen sind (vgl. hierzu z. B. SächsOVG, Urt. v. 6. Juli 2004, SächsVBl. 2004, 267), vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z. B. BVerwG, Beschl. v. 30. Juni 2015 - 2 B 31.14 -, juris Rn. 33; Urt. v. 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 -, NVwZ 2015, 1680, Rn. 25 ff.) aufgegeben (vgl. z. B. SächsOVG, Urt. v. 7. September 2015 - 6 A 41/14.D -, juris Rn. 58 ff.; Urt. v. 27. März 2015 - 6 A 256/12.D -, juris Rn. 40 ff.).

    Jedenfalls statusberührende Disziplinarmaßnahmen kommen auch bei Polizeibeamten nur bei besonders schwerwiegenden Verfehlungen in Betracht (BVerwG, Beschl. v. 30. Juni 2015 a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 21.03.2023 - 8 DO 837/20

    Dienstentfernung eines Professors wegen sexueller Zudringlichkeiten gegenüber

    Erforderlich ist eine von den gerichtlich getroffenen Feststellungen abweichende Schilderung des Lebenssachverhalts, die plausibel und nicht von vornherein von der Hand zu weisen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 2 B 31/14 - Juris, Rn. 6 f.; zu § 57 BDG vgl. u. a. Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 - Juris, Rn. 37 u. 39; Beschluss vom 26. September 2014 - 2 B 14/14 - Juris, Rn. 10).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2021 - 14 LB 1/21

    Entfernung aus dem Dienst

    Erforderlich ist eine von den gerichtlich getroffenen Feststellungen abweichende Schilderung des Lebenssachverhalts, die plausibel und nicht von vornherein von der Hand zu weisen ist (BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 2 B 31.14 -, Rn. 7, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.11.2018 - 14 LB 2/17

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen des innerdienstlichen Dienstvergehens des

    Erforderlich ist eine von den gerichtlich getroffenen Feststellungen abweichende Schilderung des Lebenssachverhalts, die plausibel und nicht von vornherein von der Hand zu weisen ist (BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 2 B 31.14 -, Rn. 7 bei juris).
  • VGH Bayern, 30.09.2020 - 16a D 18.1764

    Disziplinarmaßnahme - Aberkennung des Ruhegehalts wegen Untreue betreffend

    Dieser Umstand stellt keinen gesetzlich eigens vorgesehenen Milderungsgrund dar, sondern ist im Rahmen des Persönlichkeitsbildes des Beamten zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, B.v. 5.5.2015 - 2 B 31.14 - juris Rn. 28).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2015 - 3d A 895/13

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis; Veruntreuung anvertrauten

    vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 2 B 31.14 -, juris Rn. 5 ff. zu § 16 ThürDG m.w.N.
  • VG Wiesbaden, 23.03.2022 - 25 L 10/21

    Antrag auf Aussetzung der Einbehaltung des Ruhegehalts

    Erforderlich ist vielmehr eine von den gerichtlich getroffenen Feststellungen abweichende Schilderung des Lebenssachverhaltes, die plausibel und nicht von vornherein von der Hand zu weisen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 2 B 31/14 -, juris Rn. 7).
  • VG Greifswald, 24.04.2023 - 11 A 540/22

    Disziplinarrechtliche Amtsenthebung eines Polizisten wegen außerdienstlicher

    Wegen des im Wortlaut angelegten Regel-Ausnahme-Verhältnisses und des systematischen Zusammenhangs mit der gerichtlichen Aufklärungspflicht nach § 58 Abs. 1 Satz 1 LDG M-V ist für die Anwendung des § 25 Abs. 2 LDG M-V nur Raum, wenn die Richtigkeit der anderweitig festgestellten Tatsachen vom Beamten im gerichtlichen Disziplinarverfahren nicht substantiiert angezweifelt wird (BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 2 B 31.14 -, juris; BVerwG, Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 -, juris).
  • VG Wiesbaden, 15.11.2021 - 28 K 1239/19

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Polizeibeamten wegen eines Falls der

    Erforderlich ist eine von den gerichtlich getroffenen Feststellungen abweichende Schilderung des Lebenssachverhalts, die plausibel und nicht von vornherein von der Hand zu weisen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 2 B 31/14 -, juris Rn. 7).
  • VG Berlin, 29.11.2018 - 80 K 12.17

    Disziplinarrecht: innerdienstliches Dienstvergehen - Entfernung aus dem

  • VG Berlin, 29.11.2018 - 80 K 11.17

    Disziplinarrecht: innerdienstliches Dienstvergehen - Entfernung aus dem

  • VG Wiesbaden, 05.09.2022 - 25 K 1765/19

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen einer Unterschlagung (Verstoß gegen

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